Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen auf der Seite, die so spannend ist wie der Beipackzettel eines Hustensaftes! Ja, wir wissen: AGB sind in etwa so beliebt wie ein Internetausfall beim Serienmarathon. Aber leider führt auch im 21. Jahrhundert noch immer kein Weg an ihnen vorbei. Also schnapp dir eine Tasse Kaffee, mach es dir bequem und lies dir den Papierkram einfach mal durch.
Damit wir alle vom Gleichen reden:
1.1 Auftraggeber:innen: Alle natürlichen oder juristischen Personen, die bei der PixelPulse GmbH Dienstleistungen oder Produkte in bestellen.
1.2 Werke: Alle von der PixelPulse GmbH erstellten Ergebnisse – einschliesslich Zwischenergebnisse, Entwürfe, Testversionen und Endprodukte – egal ob Texte, Bilder, Videos, Animationen, Codes, Automatisierungen oder Konzepte.
1.3 Rohdaten: Unbearbeitete Dateien, offene Projektdateien (z. B. PSD, AI, etc.), Quellcodes, editierbare Audio- oder Videodateien und ähnliches Arbeitsmaterial.
1.4 Vertragszweck: Der in der Offerte festgelegte Zweck der Nutzung eines Werkes.
1.5 Geschäftstage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der PixelPulse GmbH.
2.1 Geltungsbereich: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber:innen und der PixelPulse GmbH. Sie gelten für alle Dienstleistungen und Produkte.
2.2 Zustandekommen: Die AGB werden durch die Annahme einer Offerte akzeptiert. Voraussetzung ist, dass die Auftraggeber:innen vor der ersten Auftragserteilung über sie in Kenntnis gesetzt wurden – beispielsweise durch einen Verweis in der Offerte. Dadurch werden die AGB integraler Bestandteil jedes Auftrags. Sie gelten darüber hinaus auch für Folgeaufträge, selbst wenn nicht erneut darauf hingewiesen wird.
2.3 Gültigkeitsdauer: Offerten der PixelPulse GmbH sind nach der Zustellung vier Wochen gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die PixelPulse GmbH nicht mehr an das Angebot gebunden.
3.1 Leistungen: Die PixelPulse GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen gemäss der Beschreibung in der Offerte zu erbringen. Änderungen (z.B. Erweiterungen der Leistung) bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Mitwirkungspflicht: Die Auftraggeber:innen versichern, in angemessenem Rahmen am Auftrag mitzuwirken, z.B. in dem sie die benötigten Daten zur Verfügung stellen, Ansprechpersonen definieren, Termine wahrnehmen, Feedback geben und Abgaben kontrollieren. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht entstehen, gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen.
3.3 Treuepflicht und Haftung: Die PixelPulse GmbH stellt sicher, die ihr übertragenen Aufgaben fachgerecht, gewissenhaft und sorgfältig zu erledigen. Bei Mängeln, die auf ein Fehlverhalten der PixelPulse GmbH zurückzuführen sind, haben Auftraggeber:innen Anspruch auf Nachbesserung. Die Haftung der PixelPulse GmbH beschränkt sich auf Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit und erlischt ein Jahr nach Auslieferung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Die Haftungssumme ist auf den Auftragswert begrenzt, wobei keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust gelten gemacht werden kann.
3.4 Qualitätskontrolle: Die von der PixelPulse GmbH erbrachten Leistungen sind durch die Auftraggeber:innen nach Erhalt, in jedem Falle aber vor der Nutzung und/oder Veröffentlichung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Unterbleibt die Qualitätskontrolle durch die Auftraggeber:innen, bestehen keine Gewährleistungsansprüche bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
3.5 Datenschutz und Geschäftsgeheimnis: Die PixelPulse GmbH verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für Auftraggeber:innen erarbeitete Informationen und alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies ausschliesslich gemäss den Weisungen der Auftraggeber:innen. Die PixelPulse GmbH gewährleistet darüber hinaus den Datenschutz gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
3.6 Urheberrecht: Die Urheberrechte an allen von der PixelPulse GmbH geschaffenen Werken (inkl. Konzepten, Entwürfen, etc.) verbleiben bei der PixelPulse GmbH. Die PixelPulse GmbH kann über diese Rechte gemäss dem geltenden Recht verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass Auftraggeber:innen ohne das Einverständnis der PixelPulse GmbH nicht berechtigt sind, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen vorzunehmen. Die PixelPulse GmbH ist berechtigt, die Urheberschaft an den geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
3.7 Nutzungsrechte: Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf Auftraggeber:innen über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die PixelPulse GmbH geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit den Auftraggeber:innen abgeschlossenen Vertrags, dessen Grundlage die Offerte bildet. Insbesondere dürfen von der PixelPulse GmbH geschaffene Werke oder Teile davon, die den Auftraggeber:innen ausgehändigt wurden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Umfangs genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich sowie geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch jederzeit über Nutzungen ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung haben Auftraggeber:innen die Erlaubnis der PixelPulse GmbH einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
3.8 Widerrechtliche Nutzung: Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von der PixelPulse GmbH verpflichtet die Auftraggeber:innen zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.-. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.9 Eigenwerbung: Die PixelPulse GmbH darf Namen, Logos und Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zu Referenzzwecken nutzen (z.B. zur Darstellung auf der Website und in den sozialen Medien), sofern keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden. Ein Widerspruch gegen diese Bestimmung ist jederzeit schriftlich möglich.
3.10 Drittrechte: Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter kann die PixelPulse GmbH ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Auftraggeber:innen davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, halten die Aufraggeber:innen die PixelPulse GmbH in jeder Hinsicht schadlos.
3.11 Tools und Methoden: Die PixelPulse GmbH behält sämtliche Rechte an eingesetzten Tools, Skripten, Vorlagen und Methoden, auch wenn diese im Rahmen eines Projekts verwendet werden.
3.12 Externe Zulieferung: Die PixelPulse GmbH kann im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung der Auftraggeber:innen Leistungen Dritter veranlassen. Die PixelPulse GmbH ist daher berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Subunternehmen zu beauftragen. Für diese Drittarbeiten muss jedoch eine Offerte vorliegen, die durch die Auftraggeber:innen vorgängig abgenommen wurde.
3.13 Aufbewahrungspflicht: Die PixelPulse GmbH ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung von der Aufbewahrungspflicht der im Rahmen eines Auftrags entstandenen Roh- und Projektdaten oder Werke befreit. Sollen Unterlagen aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von der PixelPulse GmbH die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
3.14 Belegexemplare: Von allen produzierten Printmedien – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind der PixelPulse GmbH unaufgefordert mind. zwei einwandfreie Belege zu übergeben. Der PixelPulse GmbH steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
4.1 Lieferfristen: Lieferfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Informationen vorliegen (siehe 3.2 Mitwirkungspflicht).
4.2 Abnahme: Nach Fertigstellung erfolgt die Übergabe zur Prüfung. Erfolgt innerhalb von 10 Geschäftstagen keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Erkennbare Mängel können danach nicht mehr geltend gemacht werden (siehe 3.4 Qualitätskontrolle).
5.1 Höhere Gewalt: Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der PixelPulse GmbH (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Ausfälle von Drittsoftware, behördliche Massnahmen, Stromausfälle, Hackerangriffe) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht und den Lieferfristen.
5.2 Lieferfristen: Fristen verlängern sich entsprechend, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6.1 Auftragsvorbesprechung: In der Regel ist die erste Besprechung für einen Auftrag kostenfrei.
6.2 Preisgestaltung: Das Honorar der PixelPulse GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Davon ausgenommen sind Inputreferate, Schulungen und Workshops, die als Pauschale verrechnet werden. Die Preise für die Dienstleistungen sind in der Offerte festgelegt. In der Regel gelten folgende Stundensätze (exkl. MwSt.):
• Besprechungen, Recherchen, Korrekturen, Datenexport und -kontrolle: CHF 120.00.-
• Text, Audio, Illustration, Layout, Animations, Schnitt: CHF 160.00.-
• Konzeption, Beratung, Automatisierung: CHF 200.00.-
Für oben nicht aufgelistete Leistungen zieht die PixelPulse GmbH die Preisempfehlungen einschlägiger Berufsverbände zu Rate. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Rahmenbedingungen gibt die PixelPulse GmbH den Auftraggeber:innen rechtzeitig bekannt. Werden Dienstleistungen auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeber:innen ausserhalb der regulären Bürozeiten erledigt (z.B. an Wochenenden oder gesetzlich anerkannten Feiertagen), fallen Überzeitzuschläge in Höhe von 50 Prozent an.
6.3 Nebenkosten: Interne Sachkosten, die der PixelPulse GmbH zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), werden den Auftraggeber:innen zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
6.4 Auftragsreduktion/-annullierung: Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die PixelPulse GmbH Anrecht auf:
• Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit,
• Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat die PixelPulse GmbH das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der PixelPulse GmbH.
6.5 Abrechnung: Die PixelPulse GmbH hat die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte, der darin festgelegten Stundensätze und der erfolgten Leistungen vorzunehmen. Vereinbarte Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und als Nettopreise zu verstehen, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der SUISA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden den Auftraggeber:innen weiterverrechnet.
6.6 Zahlungsbedingungen: Nach Fertigstellung des Auftrags erstellt die PixelPulse GmbH eine Rechnung, welche ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat die PixelPulse GmbH Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
6.7 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behält sich die PixelPulse GmbH das Recht vor, Leistungen zurückzuhalten und/oder Verzugszinsen zu verrechnen. Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung bei der PixelPulse GmbH.
7.1 Vertragsdauer: Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
7.2 Vertragsverlängerung: Laufende oder wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um zwölf Monate, sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
8.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
8.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Gerichtsstand der Sitz der PixelPulse GmbH. Es gilt ausschliesslich das liechtensteinische Recht. Zwingendes ausländisches Konsumentenrecht bleibt unberührt, soweit nicht abdingbar.
8.3 Schriftform: Änderungen, Abweichungen und/oder Ergänzungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
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